Görler Dr., Klosterkamp, Tücking Dr.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers dürfen von der Partnerschaft selbst nicht durchgeführt werden.
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